Allgemeine Leistungsbedingungen der Firma TourComm Germany GmbH & Co. KG

Stand: September 2005

I. Allgemeines, Geltungsbereich

1. Leistungen erbringen wir ausdrück­lich nur zu den nachstehenden Bedin­gungen. Allgemeine Geschäftsbedin­gungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zuge­stimmt haben.

2. Gegenstand unserer Leistungen ist der Betrieb einer Full-Service-Agentur, spezialisiert auf Marketing, Sales und Informationsservice sowie Repräsen­tanz von Unternehmen der Tourismus-Branche.

3. Wir weisen darauf hin, dass wir per-sonenbezogene Daten unseres Kunden speichern.

II. Vertragsabschluss, Angebots­unterlagen

1. Sämtliche Angaben zu unseren Leistungen sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten als Angebot. Abschlüsse und Verein­barungen sowie durch unsere Vertreter oder Angestellten vermittelte Geschäfte werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung ver­bindlich. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, wenn sie nicht schriftlich von uns bestätigt sind. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über den Verzicht auf vorstehendes Schrift­formerfordernis. Der Schriftform gleich­gestellt sind Übertragungen per Tele­fax, E-Mail oder Datenfernübertragung.

2. Für die Annahme eines Angebots unseres Kunden behalten wir uns eine Frist von 14 Tagen vor.

3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Modellen, Mustern und sonstigen Unterlagen und Gegen­ständen, die wir unserem Kunden zur Verfügung stellen, behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Rechte vor. Solche Unter­lagen und Gegenstände dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustim­mung nicht zugänglich gemacht wer­den, auch wenn sie nicht ausdrücklich als “vertraulich“ gekennzeichnet sind. Die Bestimmungen dieser Ziffer 3. gelten auch für von uns erstellte Kon­zeptionen, Marketing-Pläne und Adress-Datenbanken.

III. Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Der Vertrag beginnt mit dem im Vertrag, der Bestellung oder der Auf­tragsbestätigung angegebenen Datum. Bei Verträgen ohne feste Vertragslauf­zeit gilt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.

2. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils 6 Monate, wenn der Vertrag nicht drei Monate vorher per Ein­schreiben gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

IV. Leistung, Leistungsänderung, Verzug

1. Marketing- und Sales-Maßnahmen erfolgen auf der Grundlage der kon­kreten Auftragstellung durch unseren Vertragspartner. Die von uns auftrags­gemäß eingeholten Informationen im Rahmen des Informationsservice werden sorgfältig recherchiert; eine Gewähr für die Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Soweit wir Unternehmen der Tourismus-Branche repräsentieren, werden wir dies gemäß den Vorgaben unseres Vertragspartners tun.

 

Angaben über vermittelte Reise­leistungen und sonstige touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben des jeweils verantwortlichen Reise- oder Tourismus­unternehmens (Leistungserbringer) und beinhalten keine Zusicherung unsererseits.

2. Im Falle der Vermittlung oder Ver­marktung von Reiseleistungen und sonstigen Leistungen beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die ord­nungsgemäße Vermittlung und Ver­marktung der Reiseleistung und sonsti­gen touristischen Leistung und die ordnungsgemäße Weitergabe der uns zur Verfügung gestellten Informationen des Kunden.

3. Die Änderung einer vermittelten Leistung kann nur über uns erfolgen und nur dann, wenn der jeweilige Leis­tungs-erbringer dies vorsieht.

4. Die Einhaltung unserer Leistungs­verpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Unsere Leistungsverpflichtung steht insbesondere unter dem Vorbehalt, dass unser Kunde uns rechtzeitig und vollständig sämtliche zur Auftrags­erfüllung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten zur Verfügung stellt.

5. Die Leistungsfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten der Auftragsausführung; die Leistungsfrist gilt mangels beson­derer Vereinbarung als annähernd und unverbindlich angegeben. Bei Ände­rung eines bestätigten Auftrags beginnt die Leistungsfrist mit der Bestätigung der Änderung. Die Lieferfrist wird gehemmt für die Dauer der Prüfung unserer Leistungen durch den Kunden, und zwar vom Datum der Absendung an den Kunden bis zum Tage des Eingangs der verbindlichen Genehmi­gungserklärung bei uns.

6. Unvorhersehbare Betriebsstörungen, Ereignisse höherer Gewalt oder ähn­liche Ereignisse, die sich nachteilig auf unsere Leistungsfähigkeit auswirken und die wir nicht zu vertreten haben, z.B. Arbeitskampf, Aussperrung, Transportbehinderungen und behörd­liche Maßnahmen berechtigen uns, die Leistungsfrist für die Dauer des Leistungshindernisses und einer ange­messenen Anlaufzeit, höchstens jedoch für die Dauer von 90 Tagen, zu verlän­gern. Sofern das Leistungshindernis länger als 90 Tage besteht, sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder unter Beachtung von Treu und Glauben eine angemessene Anpassung des Vertra­ges zu verlangen, ohne dass wir hier­durch schadenersatzpflichtig werden.

7. Geraten wir mit unserer Leistung in Verzug, so ersetzen wir unserem Kun­den vorbehaltlich der Bestimmungen unter Ziffer XI und vorstehender Ziffer 1 den eingetretenen Schaden, sofern er nachweist, dass ihm durch den Verzug im Rahmen eines gewöhnlichen Geschehensablaufes ein Schaden entstanden ist, für jede vollendete Woche des Verzuges in Höhe von 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Leistung, der wegen des Verzugs nicht genutzt werden konnte.

8. Befinden wir uns in Verzug, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.

V. Gefahrtragung

1. Der Versand von Unterlagen und sonstigen Gegenstände sowie die Übermittlung von Informationen an den Kunden oder einen anderen Empfänger erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten der Versendung oder Übermittlung tragen. Wir sind nicht verpflichtet, Unterlagen oder sonstige Gegenstände gegen Transportschäden zu versichern.

2. Verzögert sich der Versand oder die Übermittlung auf Wunsch des Kunden oder in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr spätestens im Zeitpunkt der Versand- oder Übermittlungsbereit­schaft auf den Kunden über.

3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand oder die Übermitt­lung nach unserer freien Wahl und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Dies gilt insbesondere für die Auswahl der Wege- und Beförderungsmittel.

4. Unbeschadet seiner Rechte ist der Kunde verpflichtet, Unterlagen und sonstige Gegenstände sowie Informa­tionen, auch wenn sie Mängel auf­weisen, entgegen zu nehmen.

VI. Preisstellung

1. Wenn nicht anders vereinbart, erbringen wir unsere Leistungen zu Festpreisen. Unsere Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Höhe. Alle sonstigen Neben­kosten, insbesondere die Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, öffentliche Abgaben und Gebüh­ren, durch die unsere Leistung verteu­ert werden, sind von unserem Kunden zu tragen, sofern nicht zwingen­de gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

2. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere am Leistungstag gültigen Preise maßgebend. Ist die Leistung zu Fest­preisen vereinbart, sind wir zu Preisan­passun­gen berechtigt, wenn und soweit zwischen Abschluss und Leistung sich unsere Kosten erhöhen.

3. Mehrkosten auf Grund von Auftrags­änderungen nach bereits erfolgter Auftragserteilung durch den Kunden stellen wir unserem Kunden zusätzlich in Rechnung.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen unabhängig vom Zeitpunkt der Leistungserbringung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Die Kosten der Ein­lösung trägt der Kunde.

3. Zahlungen sind erst dann bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können.

4. Bei Zahlungsverzug können wir vorbehaltlich sonstiger Rechte Ver­zugszinsen in

Höhe banküblicher Zins­sätze in Rechnung stellen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Euro­päischen Zentralbank. Unser Anspruch auf Ersatz eines weitergehenden Scha­dens bleibt unberührt.

5. Zahlt der Kunde eine Rechnung nicht bis spätestens 14 Tage nach Fälligkeit, gehen Wechsel zu Protest oder werden Schecks nicht ein­ge­löst, werden alle unsere son­stigen noch offenen Rech­nungen zur sofortigen Zahlung fällig. Dasselbe gilt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzver­fahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder son­stige Umstände bekannt werden, die begründete Zwei­fel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Ware bleibt unser Eigen­tum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbezie­hung mit unserem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Eigentums­vorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt worden ist (Kontokorrentvor­behalt). Bei mehreren Geschäftsvor­gängen bleibt der Eigentumsvorbehalt auch dann bestehen, wenn eine Liefe­rung bezahlt worden ist, jedoch aus anderen Lieferungen noch ein offener Saldo besteht (erweiterter Eigentums­vorbehalt).

2. Uns durch unseren Kunden einge­räumte Sicherheiten geben wir nach eigener Wahl frei, soweit der realisier­bare Wert der bestehenden Sicherhei­ten die gesicherten Forderungen insge­samt um mehr als 10 v.H. übersteigt.

IX. Gewährleistung und Gewähr­leistungsfrist

1. Die von uns erbrachten Marketing- und Sales-Leistungen basieren auf einer sorgfältigen Recherche unserer­seits. Das Gleiche gilt für den von uns erbrachten Informationsservice. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Leistungen können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Vorstehender Gewährleistungsausschluss gilt in dem Umfang, wie dies gesetzlich zulässig ist.

2. Soweit wir Unternehmen der Touris­mus-Branche repräsentieren bzw. Marketing- und Vertriebsaufgaben, werden wir dies mit der gebotenen Sorgfalt tun. Eine Gewährleistung für den von unserem Kunden erhofften Geschäftserfolg können wir nicht über­nehmen.

3. Für von uns eingesetztes eigenes Personal oder freie Mitarbeiter haften wir nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

4. Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

 

X. Unmöglichkeit

Soweit uns die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadens­ersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Es gelten die Bestimmungen unter Abschnitt XI.

XI. Schadens- und Aufwendungs­ersatzansprüche

1. Schadens- und Aufwendungser­satzansprüche des Kunden (im Folgen­den Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, ins­beson­dere wegen Vertragspflichtverletzung und wegen unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder sofern wir auf Grund zwingender ge­setzlicher Vorschriften, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten (Kardinalpflichten) zwingend haften. Im Falle der schuldhaften Ver­letzung einer wesentlichen Vertrags­pflicht sowie in Fällen, in denen uns lediglich eine fahrlässige Vertragsver­letzung angelastet wird, ist unsere Ersatzpflicht der Höhe nach jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorste­henden Regelungen nicht verbunden.

2. Soweit dem Kunden Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche zustehen und das Gesetz nicht zwin­gend längere Verjährungsfristen be­stimmt, verjähren diese Ansprüche spätestens mit Ablauf der für Sach­mängelansprüche geltenden Verjäh­rungsfrist gemäß Abschnitt IX., Ziffer 4.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsge­hilfen.

XII. Schutzrechte

1. Verwenden wir zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten uns vom Kunden zur Verfügung gestellte Gegenstände oder Informationen, so steht der Kunde dafür ein, dass hierdurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

2. Im Fall unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten, die wir nicht zu vertre­ten haben, verpflichtet sich der Kunde, uns beizustehen und an einer Streit­beilegung mitzuwirken. Sind wir Dritten gegenüber wegen der Verletzung von Schutzrechten zum Schadensersatz oder zu anderweitigen Leistungen verpflichtet, stellt uns der Kunde von diesen Verpflichtungen frei und ersetzt uns den entstehenden Schaden ein­schließlich unserer Kosten und sonsti­gen Aufwendungen.

3. Wird unserem Kunden und/oder uns die Leistung von einem Dritten unter Berufung auf ein gewerbliches Schutz­recht

ersagt, sind wir auch ohne nähere Prüfung der Rechtslage be­rechtigt, die Arbeiten einzustellen.

XIII. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

1. Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechts­kräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen aufrechnen.

2. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen, die nicht auf dem­selben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen uns an Dritte abzutreten.

XIV. Stillschweigen

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über Informationen und Daten aus der beiderseitigen Geschäftsbeziehung Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für Informationen und Daten, die zur Übermittlung an Dritte bestimmt sind. Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung nach Satz 1 behalten wir uns vor, den uns hierdurch entstandenen Schaden in voller Höhe in Rechnung zu stellen und strafrecht­liche Maßnahmen zu veranlassen.

XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz unseres Unternehmens.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden vor dem für ihn zuständigen Gericht zu verklagen.

3. Es gilt deutsches Recht mit Aus­nahme der Bestimmungen des deut­schen internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung. Glei­ches gilt für Verweise des deutschen Rechts in andere Rechtsordnungen.

XVI. Verbindlichkeit des Vertrages

Sollten einzelne Bestimmungen vorste­hender Leistungsbedingungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen rechtlich unwirksam oder undurchführ­bar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestim­mungen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu erset­zen, die der unwirksamen oder un­durchführbaren Bestimmung im wirt­schaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt. Entsprechend ist im Fall einer unbewussten Re­ge­lungslücke zu verfahren. Dies gilt nicht, soweit ein Festhalten am Vertrag für uns oder unseren Kunden eine unzumutbare Härte darstellen würde.